TERMS AND CONDITIONS
§ 1 Contract
Durch eine Auftragserteilung wird die Transportfirma zur Erfüllung des Auftrages durch den Kunden bevollmächtigt. Sobald eine schriftliche Zusage der Auftragsausführung dem Kunden vorliegt, erhält der Kunde einen Anspruch auf Auftragserfüllung. Zur Auftragsdurchführung müssen alle Daten und Unterlagen der Transportfirma vorliegen. Es wird nach den ADSp (Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen) transportiert.
§ 2 Vehicle Deployment
Am Überführungstag muss der Auftraggeber dafür sorgen, dass die Fahrzeuge pünktlich übergeben werden. Sobald eine Unterschrift des Auftragsgebers auf dem Auftragsformular vorliegt, gilt der Auftrag als verbindlich. So muss der Auftraggeber, wenn er den Auftrag kürzer als 3 Tage vor dem Ladetermin absagt, für 20% der Auftragssumme aufkommen. Sagt der Auftraggeber am selben Tag ab, fallen 100% der Auftragssumme an und es kann keine Rückerstattung erfolgen.
§ 3. Price
Zusätzlich wird auf die angebotenen Preise, die zu der Zeit gültigen Mehrwertsteuer berechnet. Zusatzleistungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
§ 4. Payment
Falls nicht anders vereinbart, ist die Zahlung der Auftragssummen sofort nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Bei einem Zahlungsverzug ab dem 8.Tag werden 10% Sollzinsen und EUR 2,00 Bearbeitungsgebühr fällig. Sobald die Forderung auf das vorgeschriebene Konto unter Angabe der Rechnungsnummer gutgeschrieben wurde, gilt sie als bezahlt.
§ 5. Payers
Bei der Auftragserteilung muss der Transportfirma der Frachtzahler mitgeteilt werden. Sofern der Frachtzahler und der Kunde nicht eine Person oder Unternehmen sind, haftet der Kunde für Frachtkosten, sowie zusätzlich entstandene Verzugs- und Mahnkosten.
§ 6. Liability
Für Fahrzeugschäden, welche durch die Transportfirma nachweislich verursacht werden, haftet die Firma Europa Express mit 40 SZR (Sonderziehungsrechte). Dem Auftraggeber wird zudem auf Wunsch ein Versicherungsnachweis erbracht. Die Transportfirma haftet mit Beginn der Fahrzeugübernahme, bis zur Fahrzeugübergabe. Der Kunde haftet auch nach Feierabend oder nachts, mit Beginn der Fahrzeugabstellung. Jegliche Schäden sind schriftlich auf dem Frachtbrief zu verzeichnen, da für später festgestellte Schäden, die nicht auf dem Frachtbrief vermerkt sind, keine Haftung übernommen wird.
Keine Haftung wird übernommen für alte und verdeckte (z.B. durch Eis oder Schnee) Schäden oder lose Fahrzeugteile, sowie Schäden, welche durch technische Defekte, gleich welcher Art, entstanden sind. Jeglicher Zubehör, sowie nicht serienmäßige Sonderausstattungsteile sind bei Auftragserteilung mitzuteilen, da sonst bei Verlust keine Haftung übernommen wird. Zudem werden bei gebrauchten Fahrzeugen keine Kontrollen bezüglich Gebrauchsspuren, Verschmutzungen oder Beschädigungen durchgeführt. Wurden falsche Angaben bezüglich des Ladeguts (Zustand, Gewicht, Maße usw.) vermittelt, werden eventuell dadurch entstehende Mehrkosten dem Auftraggeber berechnet.
§ 7. Delivery
Liefertermine, welche bei Auftragserteilung genannt worden sind, gelten unter Vorbehalt. Es wird keine Haftung für einen Lieferverzug übernommen, welcher durch technische Defekte, höhere Gewalten usw. verursacht worden ist.
§ 8. Jurisdiction
Als Gerichtsstand gilt das für den Sitz der Firma Europa Express zuständige Amtsgericht Norderstedt.
Company: Europa Express Fahrzeugtransporte, Germany
15.05.2016